Digitale Gewalt ist mehr als Hatespeech: Dazu gehören Doxing, IdentitÀtsdiebstahl, Bildmanipulationen und deren Veröffentlichung, Spy Apps und noch mehr. Das meiste davon ist verboten, gilt aber nicht als 'Cybercrime'. Der Talk beschreibt, was dazu gehört, wer betroffen ist, was sich bei dem Thema seit den Doxing-FÀllen im Januar getan hat und was nötig wÀre, um langfristig etwas zu Àndern.
Auf die Frage, ob Digitale Gewalt gegen Frauen auch âCybercrimeâ sei, antwortete die Bundesregierung Ende November 2018: âDa es sich bei digitaler Gewalt nicht um Straftaten handelt, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten, sind sie nicht dem PhĂ€nomen Cybercrime im engeren Sinne zuzuordnen.â
Wenige Wochen spÀter drehte sich der Wind, als Anfang Januar bekannt wurde, dass 1000 Prominente gedoxt* worden waren, darunter viele Bundestagsabgeordnete. Mit diesem Fall wurde ein Vorgehen zum schwerwiegenden IT-Sicherheitsproblem, von dem vorher schon viele andere Menschen betroffen waren, ohne dass ein Hahn danach krÀhte.
In diesem Talk wird im ersten Teil der aktuelle Stand der Erkenntnisse zu den verschiedenen PhĂ€nomen erlĂ€utert, die unter den Sammelbegriff Digitale Gewalt gegen Frauen fallen: Beleidigungen, Bedrohungen, Erpressung mit der Drohung, intime Bilder zu veröffentlichen oder das Veröffentlichen solcher Bilder - auch bekannt als âRevenge Pornâ - , geheime Ton-/Bild-/Videoaufnahmen und die Weitergabe an Dritte, Online-Stalking, das Installieren von Spy-Apps, IdentitĂ€tsdiebstahl und -missbrauch, Doxing, Manipulation und Veröffentlichung von Bildern bspw. zusammen mit der Wohnadresse usw. usf.
Das alles ist verboten, aber aus verschiedenen GrĂŒnden ist es oft schwierig, sich dagegen zu wehren.
Deswegen geht es im zweiten Teil darum, dass und wobei Betroffene zu wenig UnterstĂŒtzung bekommen: praktisch, juristisch, durch Polizei und Politik. Das beginnt oft bei der Frage der ZustĂ€ndigkeit. Unter Cybercrime wird in der Regel kriminelles Verhalten gegenĂŒber GerĂ€ten, Unternehmen oder Infrastrukturen verstanden, jedenfalls nach Auffassung deutscher Innenpolitiker. Dazu kommen FĂ€lle, bei denen es ums Geld geht und natĂŒrlich auch Kinderpornographie.
Innenminister Seehofer hat im Januar verkĂŒndet, dass das neue IT-Sicherheitsgesetz die Probleme lösen soll, die zu den DoxingfĂ€llen des âAdventskalendersâ gefĂŒhrt haben. Auf dem Tisch liegen VorschlĂ€ge fĂŒr mehr Ăberwachung, weniger VerschlĂŒsselung und mehr Geld fĂŒr die Sicherheitsbehörden. Immerhin: Das BSI soll sich mehr um Verbraucherschutz kĂŒmmern. So wie es aussieht, ist die digitale Seite der hĂ€uslichen Gewalt aber wieder nicht dabei â dafĂŒr ist ja das Familien- und Frauenministerium zustĂ€ndig.
Betroffene von Doxing, Revenge Porn, ferngesteuerten âSmart Devicesâ oder Spy Apps haben es meist schwer, kompetente Ansprechpartner*innen bei Polizei und Justiz zu finden. Es gibt auch kaum Beratungsstellen fĂŒr diese FĂ€lle, obwohl die Folgen manchmal schwerwiegend sind.
Deswegen gibt es im dritten Teil konkrete Tips fĂŒr Betroffene und Hinweise, wo derzeit LĂŒcken bestehen und VorschlĂ€ge, wie die geschlossen werden können
Vielleicht - hoffentlich - ergibt sich im Anschluss an den Talk die Gelegenheit darĂŒber zu sprechen, wie in manchem FĂ€llen ganz praktisch Abhilfe geschaffen werden kann.
*Doxing bezeichnet das Veröffentlichen privater Daten oder Informationen (= Dokumente, âDocsâ) im Netz
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