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In der Cyberpunk-Welt kann jeder seine kognitiven und physischen FĂ€higkeiten mit Neuroimplantaten und Prothesen erweitern - SicherheitslĂŒcken inbegriffen. So futuristisch dies klingen mag â Brain-Computer-Interfaces sind mittlerweile nicht mehr Science Fiction, sondern RealitĂ€t geworden. Angriffe auf Brain-Computer-Interfaces können neurologische Daten erspĂ€hen und potenziell GehirnaktivitĂ€ten manipulieren. SchĂŒtzt uns das Grundgesetz vor der Cyberpunk-Dystopie?
Wenn Brain-Computer-Interfaces (BCI) kĂŒnftig unser Privat- und Intimleben steuern, mĂŒssen nicht nur im physischen Sinne sicher sein, sondern auch ihre Vertraulichkeit, IntegritĂ€t und VerfĂŒgbarkeit als IT-Systeme gewĂ€hrleisten. Angriffe auf BCIs, die neurologischen Daten erspĂ€hen, GehirnaktivitĂ€ten manipulieren oder das BCI auĂer Betrieb setzen, sind bereits heute denkbar. Aus dem Grundgesetz ergeben sich zwar Schranken und Schutzpflichten, vor allem im Bereich der Privatheit, informationellen Selbstbestimmung und körperlichen IntegritĂ€t. Allerdings werfen BCIs neue Probleme auf, z. B. wenn es um Fragen der mentalen IntegritĂ€t, Autonomie oder IdentitĂ€t geht.