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S124: Das neue EU-Urheberrecht, Text und Data Mining und Gedächtnisinstitutionen

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S124: Das neue EU-Urheberrecht, Text und Data Mining und Gedächtnisinstitutionen
Bibliothekartag 2020

Session: Text und Data Mining (S124)

Im Juni 2019 ist die neue Urheberrechtsrichtlinie der EU (DSM-RL) in Kraft getreten. Es ist die wichtigste legislative Initiative in diesem Bereich seit der sogenannten InfoSoc-Richtlinie aus dem Jahr 2001. Die DSM-RL ist nun bis 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Dieses Verfahren läuft derzeit.
Eine Vielzahl der Regelungen der DSM-RL betreffen den Arbeitsbereich der Gedächtnisinstitutionen im Allgemeinen und der Bibliotheken im Besonderen. Dieser Vortrag behandelt das sogenannte Text und Data Mining (TDM).
Der Vortrag wird zunächst die insoweit einschlägigen Regelungen in Art. 3 und Art. 4 einschließlich ihrer weitreichenden Unterschiede erläutern und dabei soweit möglich auf die Entwicklung des Umsetzungsverfahrens Stand Frühjahr 2020 eingehen.
Schwerpunkt der Vortrags wird darauf aufbauend sein, eine gemeinsame Diskussion über das Anliegen von Art. 3 DSM-RL anzustoßen. Diese Norm privilegiert nämlich nicht nur in nochmal deutlich weiterreichendem Maße zu TDM zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung (= systematische, überprüfbare Erarbeitung neuen Wissens), als es schon die 2018 mit dem UrhWissG in Deutschland als § 60d URhG eingeführte Regelung tut. Vielmehr privilegiert das neue Recht die in Art. 2 Nr. 3 aufgeführten Arten von "Einrichtungen des Kulturerbes" autonom und unabhängig von Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen zu TDM.
Gedächtnisinstitutionen wie Bibliotheken werden hiermit nicht nur umfassend zu Hilfs- und Servicedienstleistungen für TDM zugunsten Dritter ermächtigt. Sie sind darüber hinaus mehr als nur implizit dazu aufgefordert, darüber nachzudenken, wo sie selbst TDM zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung einsetzen wollen an Beständen, zu den sie rechtmäßigen Zugang haben. Die Pflicht hierzu ergibt sich schon daraus, dass viele andere potentiell privilegierungswürdige Akteursgruppen von sonstigen staatlichen Einrichtungen bis zu Journalisten auf den engeren Art. 4 DSM-RL verwiesen sind.
Was aber nun tun mit diesem neuen Privileg?

Frédéric Döhl1
1Deutsche Nationalbibliothek, Leitungsstab Generaldirektion, Leipzig, Deutschland

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Speakers: Frédéric Döhl