Im Oktober 2019 ist einstimmig nach einem sehr kurzen Verfahren in Nordrhein-Westfalen das sogenannte ‚Bibliotheksstärkungsgesetz‘ in Kraft getreten. BIB und vbnw haben diesen Prozess vom Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Erarbeitung der Förderprogramme kritisch begleitet. Erste Bibliotheken haben nun bereits – mit Fachpersonal – sonntags geöffnet, andere denken darüber nach, dies in Bälde zu tun, wieder andere sehen hier keine Notwendigkeit, sonntags mit oder ohne Personal zu öffnen.
Die Gewerkschaft ver.di hat das Gesetz generell begrüßt, überlegt z.Zt., gegen die ‚Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung‘ und damit gegen die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung zu klagen. Die Entscheidung, ob ver.di klagt, fällt in den nächsten Wochen – ggf. wird daher die Podiumsdiskussion von Intention und Besetzung modifiziert, z.Zt. planen wir eine zweigeteilte Diskussion:
Speakers: Sitzungsleiter/in: Tom Becker