Polizeibehörden und Geheimdienste sammeln Daten der BĂŒrger â mehr als je zuvor. Der Bestand an unterschiedlichen Datenbanken ist enorm gewachsen und geradezu unĂŒbersichtlich geworden. Aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen gibt es fĂŒr etliche dieser Datenbanken einen gesetzlichen Auskunftsanspruch des BĂŒrgers.
Gesetzlich geregelt sind auch die Fristen fĂŒr die Löschung dieser Daten. Die Praxis zeigt aber, dass die Daten hĂ€ufig erst gelöscht werden, wenn der betroffene BĂŒrger eine Datenauskunft beantragt â Grund genug also, um dies massenhaft zu tun.
Der Tonfall bei der Verkehrskontrolle ist zunĂ€chst freundlich. Nachdem aber die Personalien ĂŒber das Polizeisystem ĂŒberprĂŒft wurden, sind die vorher freundlichen Beamten plötzlich ganz schön ruppig, der Kofferraum wird durchsucht, die Kontrolle dauert ohne erkennbaren Grund noch eine ganze Weile lĂ€nger. Da muss es wohl noch eine alte Eintragung im Polizeicomputer geben, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Drogendelikte oder einfach den Personenbezogenen Hinweis (PHW) StraftĂ€ter linksmotiviert?
Wer wĂŒrde da nicht gerne wissen, was die Polizei und andere Behörden ĂŒber ihn gespeichert haben? Das kann man wissen â mit einem Antrag auf Auskunft ĂŒber die im POLIKS, POLAS, INPOL, Schengener Informationsystem (SIS) oder MehrlĂ€nder-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) â um nur einige Datenbanken zu nennen â gespeicherten Daten. Hierzu braucht man jedoch einen Ăberblick, welche Behörde welche Daten erhebt, wo und wie die Anfrage gestellt werden muss und welche Besonderheiten es dabei jeweils zu beachten gilt. Da die Behörden genug personelle KapazitĂ€ten einsetzen, um zu speichern, nicht aber, um nach Ablauf der Speicherfrist die gesetzlichen Löschungsvorschriften einzuhalten, wird hĂ€ufig eine Löschung erst vorgenommen, wenn ein Antrag auf Datenauskunft gestellt wird.
Der mĂŒndige BĂŒrger sollte daher die ĂŒber ihn gespeicherten Daten in den unterschiedlichen polizeilichen Datenbanken ĂŒberprĂŒfen. Der Vortrag wird zeigen, wo und wie das gemacht wird.