Abstract Text: Die Reformen des Urheberrechts durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) 2018 und die Umsetzung der DSM-Richtlinie 2021 stellen Bibliotheken bei der praktischen Anwendung weiterhin vor Fragen und Herausforderungen, die noch längst nicht abschließend geklärt sind. Zugleich lässt der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 der Bundesregierung mit der Ankündigung eines wissenschaftsfreundlicheren Urheberrechts und fairer Rahmenbedingungen beim E-Lending auf neue Verbesserungen hoffen. Die öffentliche Arbeitssitzung der dbv-Rechtskommission widmet sich beiden Perspektiven:
Im ersten Teil der Veranstaltung beleuchten Dr. Paul Klimpel (iRights.Law) und Dorothea Zechmann (Deutsche Nationalbibliothek) die neuen Regelungen zur Nutzung „nicht verfügbarer Werke“ aus Sicht der Bibliotheken und Archive: Mit der Neufassung der §§ 51 ff. Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) wurde nicht nur das Instrument der kollektiven Lizenz mit erweiterter Wirkung eingeführt, sondern auch die bisherige Regelung zu den vergriffenen Werken überarbeitet und auf alle Werktypen erweitert. Für den Fall, dass es keine repräsentative Verwertungsgesellschaft gibt, wurde eine Schrankenregelung für nicht verfügbare Werke in § 61d Urheberrechtsgesetz (UrhG) implementiert. Trotz des Potentials der Neuregelung verhindern zurzeit jedoch Rechtsunsicherheiten die Wiederaufnahme des Lizenzierungsservice für vergriffene Werke.
Im zweiten Teil geben Frau Dr. Sophie Neumann (Bundesministerium der Justiz) und Dr. Thorsten Lieb (MdB, Rechtsausschuss des Bundestages) von ihrem jeweiligen Standpunkt Ausblicke auf mögliche Entwicklungen im Urheberrecht.
Referent*innen:
Dorothea Zechmann (Deutsche Nationalbibliothek)
Dr. Paul Klimpel (iRights.Law)
Frau Dr. Sophie Neumann (Bundesministerium der Justiz)
Dr. Thorsten Lieb (MdB, Rechtsausschuss des Bundestages) (u. V.)
Moderation: Dr. Arne Upmeier (Bibliothek des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT))