Diskutanten: Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat; Arend Flemming, Städtische Bibliothek Dresden; Klaus Hebborn, Deutscher Städtetag; Hortensia Völckers, Kulturstiftung des Bundes; Eric Wrasse, Europäische Jugendbildungs- und Begegnungsstätte, Mitinitiator Weimarer Erklärung für demokratische Bildungsarbeit)
Unsere Demokratie steht vor vielen Herausforderungen: Zunehmende antidemokratische und antifreiheitliche Einstellungen, Falschinformation und Verbreitung von Hass im Netz, und zunehmende Wahrnehmung, dass man öffentlich seine Meinung nicht vertreten kann. Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes bildet die Grundlage, auf die sich bibliothekarische Praxis oft beruft. Die Kultur-Ministerkonferenz schreibt in ihrer ersten Gemeinsamen Erklärung, dass Kultureinrichtungen das Recht haben, „gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Positionen zu beziehen“.[1] Aber sind Bibliotheken wirklich Orte der zivilen Streitkultur und damit Orten gelebter Demokratie? Welche Bandbreite an politischen Strömungen müssen, oder dürfen, Bibliotheken in ihrem Bestand abdecken? Müssen sie bei Diskussionsveranstaltungen alle politischen Parteien und Strömungen einladen? Müssen sich Bibliotheken und andere kulturelle Bildungseinrichtungen neutral verhalten oder müssen sie nicht sogar Positionen beziehen? Und wie können sie den Raum für eine Debattenkultur bieten, in der sich jeder respektiert und willkommen fühlt? Aber sind Bibliotheken der richtige Ort dafür und wie setzen sie dies praktisch um?
[1] https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2019/2019-03-13_Gemeinsame_Erklaerung_Kunstfreiheit.pdf.
Jochen Johannsen11Universität Siegen, Universitätsbibliothek, Siegen, Deutschland
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